Preise

TICKETS ONLINE KAUFEN IST GENAUSO GÜNSTIG WIE AN DER KINOKASSE!

Reservierungen:

Ihre Karten können Sie unter: 03877 - 405691 reservieren und die besten Plätze so sichern!

Unsere Kassen öffnen jeweils 30 Min. vor Beginn der ersten Vorstellung!

2D Preise

Fr - Mo. u. Mi.

Kinotag Dienstag   

Donnerstag

Kinder / Jugendliche bis 14 Jahre vor 17.59 Uhr

7,00 €

6,00 €

6,50 €

Erwachsene

9,90 €

7,50 €

8,00 €

Movie Kids Vorpremiere 

6,00 €

3D Preise

Fr - Mo. u. Mi.

Kinotag Dienstag   

Donnerstag

Kinder / Jugendliche bis 14 Jahre vor 17.59 Uhr

9,00 €

8,00 € 

8,00 €

Erwachsene

11,50 €

9,00 € 

9,00 €

* Filmüberlänge: ab 140 min. Aufschlag

 

  • Dienstag ist Kinotag!                  
  • Donnerstag ist Premieren - Kinotag!

 

  • Bei uns zahlen Sie keine:
  • Reservierungszuschläge
  • Logenzuschläge

 

Bonuscard

Bei vollständiger Bonuscard erhalten Sie einen Kinobesuch kostenlos.

(Gilt nicht an Feiertagen und bei Filmen, die in der 1. Spielwoche im Kino zu sehen sind!)

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im gesamten Kinobereich nicht erlaubt!

Bei uns zahlen Kinder / Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr den Kinderpreis - also 2 Jahre länger als in vielen anderen Kinos.

( Kinder bis 14 Jahre sind alle Kinder bis zu ihrem 14. Geburtstag )

Geburtstagsparty im Kino !

Feier deinen Geburtstag im Kino! 

Dein Geburtstag im Movie Star.

Du kommst mit mind. 6 Freunden und einer Begleitperson.

(Begleitperson hat freien Eintritt)

Du und deine Freunde zahlen 9,50 € für einen 2D - Film und 12,50 € für einen 3D - Film.

Gratis zu eurem Ticket bekommt ihr jeweils 1x Popcorn (Kids) + Softgetränk (0,3l), oder Slushy (0,3l) und ein Filmplakat. ( Begleitperson erhält dies nicht )

Als Geschenk von uns, bekommt das Geburtstagskind  obendrauf  eine Freikarte für den nächsten Besuch.

Teilnehmerzahl mind. 6 Kinder! 

9,50 € 2D-Filme / 12,50 € 3D-Filme 
Popcorn + Softgetränk, oder Slushy gratis! 
( Gilt nur für Vorstellungen vor 18:00 Uhr )

WEITERE INFORMATIONEN

3D HFR

Seit den 1920er-Jahren sind 24 Bilder pro Sekunde der Standard in der Filmproduktion. Mit seiner "Der Hobbit"-Trilogie revolutioniert Peter Jackson diese Technik und setzt auf 48 Bilder pro Sekunde. Dieser Wert entspricht weitgehend dem, was das menschliche Auge tatsächlich wahrnimmt. 

Insbesondere 3D-Filme profitieren von der Innovation. Die Lebendigkeit, Brillanz und Echtheit der gestochen scharfen und extrem plastischen Bilder lassen die Leinwand regelrecht brodeln. 

KEIN "RUCKELN" MEHR BEI 3D HFR

"Ruckelmomente", wie es bei 3D-Filmen vereinzelt wahrgenommen werden, werden auf ein absolutes Minimum reduziert und 3D mit unserem 3D XPAND HFR macht Kino zu 
einem faszinierenderen Erlebnis.

FAKTEN IM ÜBERBLICK

48 statt 24 Bilder/Sekunde
Kein "Ruckeln" bei 3D mehr
Atemberaubende Bilder

  • Jugendschutzgesetz/ FSK-Regelungen
  • Um Ihnen einen kleinen Überblick über die wichtigsten Regelungen des deutschen Jugendschutzgesetzes und den FSK-Bestimmungen bezüglich Kinovorführungen zu geben, haben wir hier eine kleine Übersicht für Sie.
  • FSK-Bestimmungen
  • Die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (kurz SPIO) vertritt in Deutschland die Interessen der deutschen Film-, Fernseh- und Videowirtschaft. Sie vertritt unter anderem den Schutz des Urheberrechtes und leistet einen großen Beitrag zum Jugendschutz. Als Trägerin der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) unterhält die SPIO die älteste Selbstkontrolleinrichtung Deutschlands. Die Alterskennzeichnungen für Filme stellen dabei den gesetzlichen Jugendschutz sicher. Hier die wichtigsten FSK-Regelungen.
  • FSK ab 0 freigegeben – Filme ohne Altersbeschränkung
  • FSK ab 6 Jahren freigegeben
  • FSK ab 12 Jahren freigegeben
  • FSK ab 16 Jahren freigegeben
  • FSK ab 18 Jahren freigeben – Keine Jugendfreigabe
  • Die FSK-Freigaben für Kinofilme müssen mit FSK-Freigaben der DVD-/BluRay Filme nicht zwingend übereinstimmen. Bei Filmen mit der Freigabe „FSK 16“ und „FSK 18“ wird von unserem Personal ggf. der Personalausweis verlangt. Wird der Zutritt zu einem Film mit „FSK 16“ und „FSK 18“ auf Grund eines beispielsweise nicht vorlegbaren Ausweises verweigert, so kann der Besucher keine Ansprüche daraus geltend machen. Generell gilt, dass man sich vor dem Kinobesuch über die FSK des jeweiligen Films informiert. Die FSK-Festsetzungen der Filme, welche wir in unserem Programm spielen, können Sie direkt der Filminformation entnehmen.
  • Jugendschutz
  • Parallel zu den FSK-Regelungen der Filme greift auch das Jugendschutzgesetz. So dürfen Kinder unter 14 Jahren nur bis 20:00 Uhr an öffentlichen Filmvorführungen teilnehmen. Jugendliche unter 16 Jahren ist der Kinobesuch bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 18 Jahren bis 24 Uhr gestattet. Ein Besuch von Filmen, welche über diese Uhrzeiten hinaus gezeigt werden oder beginnen, ist nur in Begleitung eines Elternteils möglich. Wichtig ist hierbei, dass die jeweiligen FSK-Regelungen der Filme dennoch Ihre Gültigkeit haben.
  • Ein Ausnahmefall sind Filme mit einer FSK-Freigabe ab 12 Jahren. Diese Filme können von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Eltern) besucht werden.
  • Erziehungsauftrag
  • Eltern (personensorgeberechtigte Personen) können für eine vorher festgelegte Zeitdauer ihrem Kind/Jugendlichen ihre Zustimmung zum Kinobesuch in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten geben. Hierfür ist das Ausfüllen eines Erziehungsauftrages notwendig. Einen Vordruck können Sie sich hier ausdrucken und ausfüllen. Der Erziehungsauftrag ist beim Kauf der Kinotickets an der Kasse vom Erziehungsberechtigten vorzulegen.
  • Bei Fragen und Beschwerden zum Thema Jugendschutz wenden Sie sich bitte an die
  • FSK Beschwerdestelle.