Preise
TICKETS ONLINE KAUFEN IST GENAUSO GÜNSTIG WIE AN DER KINOKASSE!
Reservierungen:
Ihre Karten können Sie unter: reservieren und die besten Plätze so sichern!
Unsere Kassen öffnen jeweils 30 Min. vor Beginn der ersten Vorstellung!
2D Preise |
Fr - Mo. u. Mi. |
Kinotag Dienstag |
Donnerstag |
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Kinder / Jugendliche bis 14 Jahre vor 18.59 Uhr |
7,00 € |
6,00 € |
6,50 € |
Erwachsene |
9,90 € |
7,50 € |
8,00 € |
Movie Kids Vorpremiere |
6,00 € |
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3D Preise |
Fr - Mo. u. Mi. |
Kinotag Dienstag |
Donnerstag |
Kinder / Jugendliche bis 14 Jahre vor 18.59 Uhr |
9,50 € |
8,00 € |
8,00 € |
Erwachsene |
11,00 € |
9,50 € |
9,50 € |
Studentenrabatt: Montag und Mittwoch |
Für 2D Filme: 8,00€ / Für 3D Filme / 10,00€ |
* Filmüberlänge: ab 140 min. Aufschlag
* VIP Sessel: Aufschlag
* 3D Brille: 1,00€
- Dienstag ist Kinotag!
- Donnerstag ist Premieren - Kinotag!
- Bei uns zahlen Sie keine:
- Reservierungszuschläge
- Logenzuschläge
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im gesamten Kinobereich nicht erlaubt!
Bei uns zahlen Kinder / Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr den Kinderpreis - also 2 Jahre länger als in vielen anderen Kinos. ( Alle Vorstellungen vor 19 Uhr )
( Kinder bis 14 Jahre sind alle Kinder bis zu ihrem 14. Geburtstag )
Geburtstagsparty im Kino!
Feier deinen Geburtstag im Kino!
Dein Geburtstag im Movie Star.
Du kommst mit mind. 6 Freunden und einer Begleitperson.
(Begleitperson hat freien Eintritt)
Du und deine Freunde zahlen 9,50 € für einen 2D - Film und 12,50 € für einen 3D - Film.
Gratis zu eurem Ticket bekommt ihr jeweils 1x Popcorn (Kids) + Softgetränk (0,3l), oder Slushy (0,3l) und ein Filmplakat. (Begleitperson erhält dies nicht)
Teilnehmerzahl mind. 6 Kinder!
WEITERE INFORMATIONEN
Jugendschutzgesetz/ FSK-Regelungen
Um Ihnen einen kleinen Überblick über die wichtigsten Regelungen des deutschen Jugendschutzgesetzes und den FSK-Bestimmungen bezüglich Kinovorführungen zu geben, haben wir hier eine kleine Übersicht für Sie.
FSK-Bestimmungen
Die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (kurz SPIO) vertritt in Deutschland die Interessen der deutschen Film-, Fernseh- und Videowirtschaft. Sie vertritt unter anderem den Schutz des Urheberrechtes und leistet einen großen Beitrag zum Jugendschutz. Als Trägerin der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) unterhält die SPIO die älteste Selbstkontrolleinrichtung Deutschlands. Die Alterskennzeichnungen für Filme stellen dabei den gesetzlichen Jugendschutz sicher. Hier die wichtigsten FSK-Regelungen.
FSK ab 0 freigegeben – Filme ohne Altersbeschränkung
FSK ab 6 Jahren freigegeben
FSK ab 12 Jahren freigegeben
FSK ab 16 Jahren freigegeben
FSK ab 18 Jahren freigeben – Keine Jugendfreigabe
Die FSK-Freigaben für Kinofilme müssen mit FSK-Freigaben der DVD-/BluRay Filme nicht zwingend übereinstimmen. Bei Filmen mit der Freigabe „FSK 16“ und „FSK 18“ wird von unserem Personal ggf. der Personalausweis verlangt. Wird der Zutritt zu einem Film mit „FSK 16“ und „FSK 18“ auf Grund eines beispielsweise nicht vorlegbaren Ausweises verweigert, so kann der Besucher keine Ansprüche daraus geltend machen. Generell gilt, dass man sich vor dem Kinobesuch über die FSK des jeweiligen Films informiert. Die FSK-Festsetzungen der Filme, welche wir in unserem Programm spielen, können Sie direkt der Filminformation entnehmen.
Jugendschutz
Parallel zu den FSK-Regelungen der Filme greift auch das Jugendschutzgesetz. So dürfen Kinder unter 14 Jahren nur bis 20:00 Uhr an öffentlichen Filmvorführungen teilnehmen. Jugendliche unter 16 Jahren ist der Kinobesuch bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 18 Jahren bis 24 Uhr gestattet. Ein Besuch von Filmen, welche über diese Uhrzeiten hinaus gezeigt werden oder beginnen, ist nur in Begleitung eines Elternteils möglich. Wichtig ist hierbei, dass die jeweiligen FSK-Regelungen der Filme dennoch Ihre Gültigkeit haben.
Ein Ausnahmefall sind Filme mit einer FSK-Freigabe ab 12 Jahren. Diese Filme können von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Eltern) besucht werden.
Erziehungsauftrag
Eltern (personensorgeberechtigte Personen) können für eine vorher festgelegte Zeitdauer ihrem Kind/Jugendlichen ihre Zustimmung zum Kinobesuch in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten geben. Hierfür ist das Ausfüllen eines Erziehungsauftrages notwendig. Einen Vordruck können Sie sich hier ausdrucken und ausfüllen. Der Erziehungsauftrag ist beim Kauf der Kinotickets an der Kasse vom Erziehungsberechtigten vorzulegen.
Bei Fragen und Beschwerden zum Thema Jugendschutz wenden Sie sich bitte an die
FSK Beschwerdestelle.